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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1986 - 5 B 985/86 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Juli 1986 - 5 B 985/86 (https://dejure.org/1986,24867)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 15 A 900/90
Auflösung einer Hauptschule; Ersatzvornahme; Klage von Eltern und Schülern
Denn die Grundrechte und die in der Landesverfassung niedergelegten Rechte garantieren nicht den Bestand und die ständige Bildung neuer Eingangsklassen einer konkreten Schule (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.10.1980 1 BvR 471/80 , NVwZ 1984, 89 ; OVG NW, Urteile vom 24.10.1984 5 A 1278/84 ; vom 01.06.1984 5 A 736/84 , NVwZ 1984, 806 ; vom 03.05.1991 19 A 2515/89 ; Beschlüsse vom 07.07.1986 5 B 985/86 ; vom 27.04.1987 5 B 348/87 ; vom 20.10.1992 19 B 3957/92). - VG Köln, 02.02.2010 - 10 L 110/10
Eilantrag gegen Gesamtschule Sankt Augustin abgelehnt
Selbst wenn man dies zugunsten der Antragsteller unterstellt, können sie sich auf die geltend gemachten Verfahrensfehler betreffend den Errichtungs- und Auflösungsbeschluss des Rates vom 17.06.2009 schon deshalb nicht berufen, weil jedenfalls diese Verfahrensvorschriften - nach der Geschäftsordnung des Antragsgegners rechtzeitige Ladung der Ausschussmitglieder zur vorbereitenden Sitzung des Schulausschusses am 16.06.2009 sowie Anhörung der Schulen gemäß § 76 SchulG - nicht zum Schutz von Rechten der Antragsteller bestimmt sind, sondern dem Schutz der organschaftlichen Rechte der Ratsmitglieder bzw. Mitwirkungsrechten der Schulen dienen, vgl. zur unterbliebenen Anhörung von Schulen insoweit ausdrücklich OVG NRW, Beschluss vom 07.07.1986 - 5 B 985/86 - . - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1987 - 5 B 328/87 Eine weitergehende Gewährleistung enthält die Vorschrift nicht (vgl. Beschluß vom 07.07.1986 5 B 985/86 ; Urteil vom 01.06.1984 5 A 736/84 , NVwZ 1984 806).